Zum Kindergeldanspruch von Pflegeeltern
Kindergeld soll Pflegeeltern nur noch dann gezahlt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie den Unterhalt des Kindes zu mindestens 20 % aus eigenem Einkommen bestreiten
BFH, 29.01.2003
Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt
Zum Kindergeldanspruch von Pflegeeltern
Kindergeld soll Pflegeeltern nur noch dann gezahlt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie den Unterhalt des Kindes zu mindestens 20 % aus eigenem Einkommen bestreiten
BFH, 29.01.2003