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Pflegeerlaubnis

Wer ein Kind in seinem Haushalt betreuen und erziehen will, benötigt hierfür die Erlaubnis des Jugendamtes (§ 44 SGB VIII). Pflegefamilien, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ein Kind aufnehmen sind aber ausdrücklich von dieser Pflicht ausgenommen.

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