Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechtes. Es regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie. Für Pflegekinder besonders wichtig sind die §§ 1626 1698 b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die das Sorge- und Umgangsrecht regeln, die §§ 1773 1895 BGB, welche die Regelungen zur Vormundschaft umfassen, und die §§ 1909 1921 BGB, die die Pflegschaft behandeln. Die wichtigsten Verfahrensregelungen des Familienrechts findet man in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz zur Regelung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
Weiterführende Links:
Urteile des OLG Naumburg

