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Begleitung von Pflegeeltern

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Page Pflegeelternschule Sachsen/ Anhalt - Vorbereiten, Beraten und Begleiten
Die ganztägige Betreuung Kinder und Jugendlicher nach § 33 KJHG ist heute ein wesentlicher Bestandteil des Jugendhilfesystems. Schon mit dem Text des Gesetzes wird auf die interdependenten Zusammenhänge von Pflegefamilie, Pflegekind und Herkunftsfamilie verwiesen, wenn für die Ausgestaltung der Hilfe der Entwicklungsstand des Kindes, die persönlichen Bindungen des Kindes und die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Beachtung finden. In diesem Beitrag wird dieses System näher beleuchtet, um daraus den Bedarf fachspezifischer Weiterbildungs- und Begleitungsangebote für Pflegeeltern abzuleiten. Daran anschließend wird an einigen Beispielen exemplarisch die Arbeit der Pflegeelternschule verdeutlicht werden.
Page Wie werden Eltern Pflegeeltern?
In diesem Artikel erhalten Pflegeelterninteressenten einführende Informationen zum Bewerbungsverfahren für Pflegeeltern.
Page Begleitung und Beratung in Pflegeverhältnissen
Pflegefamilien und Pflegekinder haben vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in eine Familie und während der gesamten Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung, heißt es im § 37,2 KJHG. Dieser Artikel beschreibt die Möglichkeiten und Inhalte von Beratung und Begleitung während der verschiedenen Phasen von Pflegeverhältnissen.
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