Rezension des Handbuchs
Das Handbuch
ist ein DIN-A-4-Ordner mit 233 Textseiten, 16 Registerblättern und etlichen
Anhängen, übersichtlich angeordnet, herausnehmbar und ergänzungsfähig.
Das
Redaktionsteam bestand aus folgenden Mitgliedern:
Campe, Maren,
Mitarbeiterin der Start gGmbH
Einecke, Adrian, Mitarbeiter der Start
gGmbH
Kletschka, Beate, Mitarbeiterin des Landesjugendamtes
Lichtenberg,
Katrin, Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e.V.
Lütkemüller,
Katharina, Pflegekinderdienst Altmarkkreis Salzwedel
Navky-Lambert, Christa,
Mitarbeiterin im Ministerium für Gesundheit und Soziales
Reinelt, Gisa,
Pflegekinderdienst Halle
Storch, Cornelia, Landesverband für Pflege- und
Adoptiveltern e.V.
Trinks, Eveline, Mitarbeiterin im Ministerium für
Gesundheit und Soziales.
Vorgeschichte und Ziel des Handbuchs werden in der Präambel dargelegt:
„Im Rahmen
einer seit Herbst 2001 landesweit laufenden Debatte um Qualitätsmerkmale im
Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt galt es, diese Vielfalt zu beschreiben. Es
wurden Merkmale erarbeitet, die zu einer weiteren fachlichen Bereicherung für
die interessierten Beteiligten führten.
Dieser landesweite
Austauschprozess um die Qualität des Pflegekinderwesens wurde vom Land
Sachsen-Anhalt gefördert und von der Start gGmbH organisiert und
durchgeführt.
Während 8 Arbeitstreffen diskutierten die Teilnehmenden
intensiv über die Grundlagen und fachlichen Notwendigkeiten und Besonderheiten
des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt. Dabei war es wichtig, alle Beteiligten
im Dialog miteinander zu Wort kommen zu lassen, Ergebnisse zu bündeln, um ein
praktikables Handbuch fertig zu stellen, was die Fachkräfte aus den
Pflegekinderdiensten ebenso wie Pflegepersonen nutzen können. Dieses Handbuch
bedeutet nicht eine generelle Anpassung der Arbeit der einzelnen
Pflegekinderdienste und Pflegefamilien an ein ’Normalmodell’, sondern die
Darstellung förderlicher und praktikabler sozialpädagogischer und rechtlicher
Ansätze im Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt, die jeder Betroffene zum Vorteil
nutzen kann.“ (S. 3)
Die
Hauptüberschriften des Inhaltsverzeichnisses lassen Art und Umfang
der Darstellung erkennen:
I. Struktur und Aufgaben im
Pflegekinderwesen
II. Das Hilfeplanverfahren
III. Die Auswahl geeigneter
Pflegepersonen
IV. Der Vermittlungs- und Anbahnungsprozeß
V. Die
Begleitung und Beratung der Pflegefamilien
VI. Qualifizierung und Fortbildung
von Pflegeeltern
VII. Die Herkunftsfamilie im Pflegeverhältnis
VIII Die
Pflegefamilie im Verlauf eines Pflegeverhältnisses
IX. Rechts- und
Kostenfragen
X.
Öffentlichkeitsarbeit
Stichwortverzeichnis
Literaturverzeichnis
Anhang:
A.
Adressen und Telefonnummern
B. Beteiligte an der Qualitätsdiskussion und im
Redaktionsteam
C. Gesetzliche Grundlagen für das Pflegekinderwesen in
Sachsen-Anhalt
D. Paragraphen für des Pflegekinderwesens in der
Bundesrepublik Deutschland
E. Aktuelles Zahlenmaterial zum Pflegekinderwesen
in Sachsen-Anhalt
F. Dokumentation der Fachtagung ’Qualitätsentwicklung im
Pflegekinderwesen’
G. Dokumentation der Fachtagung ’Implementierung von
Qualitätsmerkmalen im Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt“
Von Anfang an
wird die Notwendigkeit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des
Vertrauensverhältnisses zwischen Pflegefamilien und Pflegekinderdienst
betont:
„Die MitarbeiterInnen im Pflegekinderdienst sollten die
Vertrauten der Pflegepersonen sein.
Beide Seiten sollten andere Meinungen,
wenn sie gut begründet sind, tolerieren können. Meinungen können aufgrund
unterschiedlicher Perspektiven mit Recht unterschiedlich sein. Jeder sollte das
Recht haben, seine Sicht der Dinge sachlich darzustellen, und dafür den Respekt
des Gegenübers bekommen.“ (S. 13)
Die Dialektik
zwischen Beratung und Schutz der Pflegefamilie einerseits und
kontrollierendem Wächteramt des Staates andererseits wird dabei nicht
verdrängt oder einseitig aufgelöst.
„Die MitarbeiterInnen des
Pflegekinderdienstes vereinen in ihrem Aufgabenbereich
- die vertrauensvolle Beratung und Begleitung der Pflegekinder, Pflegeeltern und ggf. auch der Herkunftseltern
- den Schutz der Pflegefamilien und ihrer gewachsenen Beziehungen zum Pflegekind sowie
- die Kontrolle der Pflegefamilien durch die Ausübung des Wächteramtes.“ (S. 49)
Ferner werden
zugunsten der Einzelfallbeurteilung im Hilfeplanverfahren dogmatische
Vorgaben vermieden. Das wird besonders deutlich im heiklen Bereich der
Kontakte zur Herkunftsfamilie.
„Für Besuchsregelungen sind die
individuellen Bedürfnisse und Interessen des Pflegekindes maßgeblich. Es können
regelmäßige, unregelmäßige und seltene oder gar keine Kontakte zu allen oder zu
einigen Familienmitgliedern der Herkunftsfamilie bestehen.“ (S. 13)
Auch
an anderen Stellen wird immer wieder betont, daß das Recht auf
Umgangskontakte nicht gegen das Kindeswohl durchgesetzt werden kann.
Den
Erfahrungen der Praxis und den einschlägigen Forschungsergebnissen folgend, wird
in Dauerpflegeverhältnissen das Ersatzfamilienmodell vor dem
Ergänzungsfamilienmodell favorisiert:
„Die Vollzeitpflege auf Dauer
ist die klassische Form der Pflege, die dem Bild entspricht, dass eine
ersetzende Familie genau die emotionale Zuwendung zeigt, die zum Aufbau enger
Eltern-Kind-Beziehungen notwendig ist, in der Vertrauen aufgebaut und das
Bedürfnis nach Geborgenheit und Sicherheit befriedigt wird.
Anders als
bei den anderen Formen der Familienpflege soll die Unterbringung in einer
Dauerpflegstelle die Erziehung in der Herkunftsfamilie ersetzen, wenn diese aus
den unterschiedlichsten Gründen ihre Erziehungsaufgaben gegenüber dem Kind auf
Dauer nicht gerecht werden kann und wenn der Verbleib des Kindes in der
Herkunftsfamilie trotz einschneidender Hilfen nicht dem Wohle des Kindes
entspricht. Mitunter kann sich der Aufenthalt in der Pflegefamilie bis zur
Volljährigkeit und darüber hinaus erstrecken.
In einer Dauerpflege
erwachsen häufig enge Beziehungen, die über das Ende der Pflege fortbestehen.
Sie sichern den Pflegekindern einen emotionalen Platz in einer Familie, die
damit ein wichtiger Bestandteil der Identitätsentwicklung ist. Der Pflegefamilie
werden durch das Erleben dieser Beziehungen ihre Bedeutung in der Entwicklung
’eigentlich fremder’ Kinder deutlich. In einer Pflegefamilie können solche engen
Bindungen zwischen Pflegekind und Pflegeeltern entstehen, die in ihrer
Intensität und Bedeutung der Bindung zwischen leiblichen Kindern und Eltern
gleichkommen. Dies nennt man faktische Elternschaft.
Auch in Dauerpflege
kann ein mehr oder weniger intensiver Kontakt zur Herkunftsfamilie oder
einzelnen Familienmitgliedern bestehen. Diese Kontakte dienen dem Pflegekind
sich seiner Lebensgeschichte bewusst zu sein. Pflegekinder haben eine andere
Vergangenheit als leibliche Kinder, und sie haben ein Recht, sich mit ihren
"Wurzeln" beschäftigen zu können.
Pflegekinder können sich auch
dann mit ihrer Biografie auseinandersetzen, wenn es keine oder nur sehr wenige
Kontakte zur Herkunftsfamilie gibt. Diese Art der Beschäftigung mit dem Leben
kann von den Pflegeeltern durch Biografiearbeit unterstützt und begleitet
werden.“ (S. 23)
Besonders
eindrucksvoll ist die Rezeption der wichtigsten theoretischen Grundlagen.
Psychoanalytische, bindungstheoretische und systemtheoretische Konzepte werden
ohne voreilige Wertungen gegenübergestellt. Allerdings fehlen die Resultate der
neuropsychologischen Traumaforschung, die aber wegen der offenen
Ergänzungsfähigkeit des Ordners jederzeit hinzugefügt werden können. Die
undogmatisch fallorientierte Grundposition wird auch hier konsequent
durchgehalten:
„In der Praxis hat sich gezeigt, dass das
Pflegekinderwesen nicht nur nach einem Modell arbeiten kann. Welchem Ansatz der
Vorzug gegeben wird, hängt maßgeblich vom konkreten Einzelfall ab. Dem
Hilfeplanverfahren und der Perspektivklärung kommt dabei eine besondere Rolle
zu.“ (S. 156)
Verdienstvoll ist auch das informative Kapitel über Rechts- und Kostenfragen und die Dokumentation der bundes- und landesrechtlichen Gesetzestexte. Im Vergleich mit den neuen Berliner Ausführungsvorschriften zeigt sich, daß der Runderlaß ’Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien’ von Sachsen-Anhalt völlig frei ist von Vorgaben, die die Einzelfallbetrachtung im Hilfeplanverfahren kindeswohlgefährdend einengen. Ferner fällt ins Auge, daß in Sachsen-Anhalt für besonders geschädigte Kinder die Heilpädagogische Pflegefamilie vorgehalten wird, um deren Erhalt wir in Berlin vergeblich gekämpft haben.
Geradezu
vorbildlich für das deutsche Pflegekinderwesen sind die Bemühungen um
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, ohne deren Gefahren zu
übersehen:
„Die Konzepte von Neuer Steuerung und Qualitätsmanagement
setzen insgesamt einen Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Herstellung von
Transparenz im Produktionsprozeß sozialer Dienstleistungen. Die Herstellung von
Transparenz erfolgt gemeinhin über die Methoden der Standardisierung und der
Normierung. Produktbeschreibungen, Kennzifferentwicklungen, Rechenschafts- und
Dokumentationssysteme sind nur einige der beschrittenen Wege, um diese
Transparenz herzustellen. Das Motto hier lautet: ’Was man nicht messen kann,
kann man auch nicht verbessern’. Verbunden sind hiermit jedoch die Fallstricke
einer Taylorisierung der Arbeitsabläufe in den sozialen Organisationen: Im
Zentrum stehen dann die Zerlegung der Arbeitsabläufe, die Normierung der
Handlungsweisen und ihre separate Bewertung in Form von Leistungsbemessungen.
Die vielerorts aufgestellten Produktpläne der Verwaltungen sind beredte
Zeugnisse dieser Überlegungen. Diese Ansätze, die sich auf traditionelle
betriebswirtschaftliche Organisationstheorien, angloamerikanische Management-
und die frühe deutsche Organisationslehren bis in die 50er Jahre zurückführen
lassen, verkennen, daß gerade der Aspekt der Mitarbeiterzufriedenheit hier
vollständig vernachlässigt wurde. Sinn und Zweck des Organisierens ist dann
einzig, eine Synthese von Spezialisierungsanforderungen auf der einen und eine
Koordination der zerlegten Arbeitsabläufe auf der anderen Seite zu garantieren.
Organisationen haben danach keinen anderen Zweck, als den, sich mit sich selbst
zu beschäftigen, eine Zielbestimmung, die von den Prämissen Neuer Steuerung und
des Qualitätsmanagements, die gerade Innovationsfreudigkeit signalisieren, weit
entfernt ist und vielmehr an idealisierte Bürokratiemodelle anknüpft.“ (Anhang
F, S. 20)
Insgesamt also ein eindrucksvolles Handbuch, um das man die Sachsen-Anhaltiner beneiden kann und das hoffentlich ähnliche Anstrengungen in anderen Bundesländern nach sich zieht.
Kurt Eberhard (September 2004)

