Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Recht und Jugendhilfe Rechtsprechung Rechtsprechung anderer Gerichte und Gutachten Verhältnis von Pflege zu Adoption

Verhältnis von Pflege zu Adoption

Die Adoption ist für Kinder die rechtlich sicherere Perspektive. Hieraus ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen.

Ein Kind darf trotz möglicher psychischer Beeinträchtigungen aus einer Pflegefamilie herausgenommen und in eine Adoptionspflege gebracht werden wenn die Adoptiveltern in der Lage sind, die psychischen Beeinträchtigungen aufzufangen und das Kind zu integrieren. Grund hierfür ist, dass die Adoption, als das sicherere Rechtsverhältnis, der Dauerpflege vorgeht und dies das Risiko einer Herausnahme rechtfertigt.
BverfG, 12.10.1988, Quelle: FamRZ 89, 31

Die Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption kann bereits dann durch das Amtsgericht ersetzt werden, wenn das Kind ohne die Zustimmung in der rechtlich ungesicherten Position des Pflegekindes verbleiben würde.
OLG Karlsruhe, 11.05.99, Quelle: ZfJ 99, 311

Artikelaktionen
Anmelden


Passwort vergessen?
Neuer Benutzer?