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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Ansprüche auf: Elterngeld, Elternzeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Ansprüche auf

  • Elterngeld
  • Elternzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie

1. 

a)  mit ihrem Kind 

b)  mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfülle

c)  mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben

 

in einem Haushalt leben und

 

2.  dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

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