Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Ansprüche auf: Elterngeld, Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Ansprüche auf
- Elterngeld
- Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1.
a) mit ihrem Kind
b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfülle
c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben
in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

