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Forum zu den Empfehlungen des Landes zur Ausgestaltung der Pflege

Hier können Sie sich mit anderen Pflegeeltern und Fachkräften zu den Empfehlungen des Landes zu der Ausgestaltung der Pflege austauschen.


Auszug aus den Empfehlungen des Ministerium für Gesundheit und Soziales und des Landesverwaltungsamtes - Landesjugendamtes zur Vollzeitpflege


3. Ausgestaltung der Vollzeitpflege


3.1 Differenzierung der Vollzeitpflege nach Form und Funktion

Die Vollzeitpflege kann als zeitlich befristete oder als auf Dauer angelegte Lebensform gestaltet sein. Als mögliche Pflegeformen werden empfohlen:
  • Pflegeformen für eine befristete Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Pflegeformen für eine auf Dauer angelegte Lebensform
Als Pflegeformen für eine befristete Betreuung werden gesehen
  • Kurzzeitige Vollzeitpflege
  • Interims-Vollzeitpflege
  • Übergangs-/Bereitschaftsbetreuung (-pflege)
Als Pflegeformen für eine auf Dauer angelegte Lebensform werden gesehen:
  • Allgemeine Vollzeitpflege
  • Sozialpädagogische Vollzeitpflege
  • Sonder-/Heilpädagogische Vollzeitpflege

Zur Inhaltlichen Beschreibung der hier aufgeführten Pflegeformen wird verwiesen auf die „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge“ vom 17.03.2004 (Auszug siehe Anlage).

3.2 Anzahl der Pflegekinder

In eine Pflegefamilie sollen in der Regel nicht mehr als 1 höchstens 2 Kinder und Jugendliche als Pflegekinder Aufnahme finden. Bei der Entscheidung über die Unterbringung eines bzw. eines zweiten Pflegekindes sollte die Anzahl der in der Familie bereits lebenden eigenen Kinder und der Bedarf des/der Pflegekindes/er besondere Beachtung finden.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sollte in der Regel von nur einem Pflegekind pro Pflegefamilie ausgegangen werden. Die Art und der Grad der Behinderung des Pflegekindes und die Besonderheiten des Bedarfs im Einzelfall sollten hier besonders beachtet werden.


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