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Referentenentwurf zum Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

Die Verfahrensregeln für familiengerichtliche Verfahren sind bisher sehr unübersichtlich und finden sich in mehreren Gesetzen. Sie sollen künftig im Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) zusammengefasst werden. Den Referentenentwurf dieses Gesetzes finden Sie hier. Spannend für Pflegeeltern sind vor allem die §§ 161 ff, die Kindschaftssachen regeln, und wo man beispielsweise die Anhörungsrechte des Kindes und der Pflegeeltern findet.

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