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Recht und Jugendhilfe
 

Kindeswohl und Kindeswille

Dokmentation der Fachtagung "Kindeswohl und Kindeswille in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten - Belange der Kinder und Umsetzung durch die betroffenen Institutionen", die das Fachzentrum am 21./ 22.04.2005 gemeinsam mit dem Verband Anwalt des Kindes und dem Landesjugendamt veranstaltete.

Page Grußworte des Justizministers Curt Becker
Der Justizminister des Landes Sachsen- Anhalt, Curt Becker, eröffnete die Tagung und wünschte sich von den Teilnehmenden möglichst viele konkrete Anregungen für die Verbesserung familiengerichtlicher Verfahren.
Page Kindeswohl und Kindeswille in der Praxis der Jugendämter und Gerichte
Hans Leitner, Diplom – Pädagoge von der Beratungsgesellschaft START, stellte heraus, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und Gerichten wegen der unterschiedlichen Rollen und des unterschiedlichen Selbstverständnisses zunächst schwierig erscheint, andererseits aber gelingen kann, wenn die eigenen Aufträge klar sind, das professionelle Selbstverständnis der jeweils anderen Seite anerkannt wird und die „Machtverhältnisse“ eher als Verantwortung und Kompetenzverteilung verstanden, ausgestaltet und erlebt werden.
Page Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten
Eckard Wiedenlübbert, Richter am Oberlandesgericht Naumburg, führte die Teilnehmer in die juristische Sicht auf Umgangsentscheidungen ein. Er betonte dabei, wie sehr Richter an dieser Stelle auf qualifizierte Zuarbeit von Psychologen und Pädagogen angewiesen sind, wenn sie den unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ mit Leben füllen wollen.
Page Kindeswohl - Die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten
Der Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Jugendhilfe, Dr. Thomas Meysen, kennzeichnete die familiengerichtlichen Verfahren als von Natur aus interdisziplinär. Keine Berufsgruppe, weder Richter, noch Stellung nehmende Pädagogen der Jugendämter, noch Gerichtsgutachter können allein für das Kindeswohl sorgen. Dies kann nur im Zusammenspiel der Beteiligten geschehen. Dieses Zusammenspiel dürfe aber nicht so aussehen, dass die Beteiligten sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, vielmehr muss jede Berufsgruppe ihren eigenständigen, fachlichen Beitrag zur Lösung des Konflikts beisteuern. Zusammenarbeit braucht Achtung vor der Sichtweise des Anderen, die von Respekt vor dem Fachwissen und Engagement des jeweiligen Gegenübers geprägt ist. Hier können institutionalisierte, lokale Foren der beteiligten Professionen hilfreich sein.
Page Formen der Kindeswohlgefährdung
Ute Walliser, Psychologin des Instituts für Rechtspsychologie Halle, stellte das Verfahren aus Sicht der gerichtlichen Gutachterin dar, indem sie am Beispiel von Bindungen anschaulich dokumentierte, wie Gerichtspsychologen arbeiten.
Page AG 3: Wie erleben Kinder das familiengerichtliche Verfahren
Unter der Leitung der Fachanwältin für Familienrecht, Birgit Hildebrandt, und der Verfahrenspflegerin Gabriele Wierig diskutierte die Gruppe engagiert wie Kinder das Verfahren erleben und wie sie gestützt werden können.
Page AG 2: Sorge- und Umgangsrecht aus juristischer Sicht
Unter der Leitung von Herrn Wiedenlübbert diskutierte die Gruppe Wünsche der am Verfahren beteiligten Nichtjuristen an das Gericht und die Richter, um anschliessend Forderungen an alle Beteiligten zu formulieren.
Page AG 1: Schnittstelle Jugendamt/ Familiengericht in familiengerichtlichen Verfahren
Die Arbeitsgruppe, die von Herrn Dr. Meysen und Herrn Leitner geleitet wurde, setzte sich insbesondere mit Fragen des Austauschs von Jugendamt und Gericht auseinander. Eine intensive Kommunikation bei gleichzeitiger Wahrung der Rollen wurde für nötig gehalten.
Page AG 4: Wovor müssen wir Kinder schützen?
Unter der Leitung von Dr. Maywald wurde praxisnah an Beispielen der TeilnehmerInnen diskutiert, wie Kinder im Einzelfall in familiengerichtlichen Verfahren zu schützen sind.
Page Umgang mit Kindern in Familienpflege - Voraussetzungen und Grenzen
Prof. Dr. Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt plädierte für eine deutliche Differenzierung von Scheidungskindern einerseits und Kindern in der Jugendhilfe andererseits. Bei Scheidungskindern sei lediglich die Beziehung der Eltern gestört, was keinen Einfluss auf die Beziehung zu dem Kind haben müsse. Anders sei der Fall jedoch bei Pflegekindern, die oft traumatische Erfahrungen mit ihren Eltern gemacht hätten, und deshalb eines besonderen Schutzes bedürften. Er wies ausdrücklich auf die Gefahr von Retraumatisierungen hin, der man die Kinder durch einen Umgang aussetzen würde.
Page Kindeswohl - was ist das? Anmerkungen aus sozialwissenschaftlicher Sicht
Dr. Jörg Maywald, der Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, führte aus, was das Kindeswohl aus sozialwissenschaftlicher Sicht ausmacht. Hierbei nannte er u.a. sieben Grundbedürfnisse von Kindern: Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen, das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit und Regulation, das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind, das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen, das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen, das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität, das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit
Page Kindeswohl und Kindeswille - Handlungsanregungen an die beteiligten Professionen
Hier finden Sie Anregungen, die eine Zusammenfassung der Vorstellung der Arbeitsgruppen auf dem Podium zum Ende der Tagung sind und in den Arbeitsgruppen entwickelte Ideen enthalten, ohne damit notwendigerweise die Mehrheitsmeinung der Teilnehmenden wieder zu geben.
File Tagungsdokumentation "Kindeswohl und Kindeswille in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten"
Hier finden Sie die Dokumentation der gesamten Tagung mit allen Beiträgen und Arbeitsgruppenergebnissen als PDF zum Ausdrucken.
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